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BFH, 24.02.2009 - IX 176/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Einkommensteuerbescheids durch das Finanzamt bei vorläufiger Festsetzung der Einkommensteuer - Rechtmäßigkeit der Korrektur von Werbungskosten bei vorläufiger Steuerfestsetzung wegen noch nicht möglicher abschließender Beurteilung der ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2008 - 1 V 1704/07
- BFH, 24.02.2009 - IX 176/08
- BFH, 24.02.2009 - IX B 176/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - IX 176/08
Entgegen der im angefochtenen Beschluss aufscheinenden Auffassung des FG zeigen beide in § 165 Abs. 1 Satz 3 AO genannten Umstände, also Grund und Umfang, die Grenze für die endgültige Festsetzung auf (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2007 X R 22/05, BFHE 218, 26, BStBl II 2008, 2, m.w.N.). - BFH, 22.02.2006 - I B 145/05
Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - IX 176/08
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Fall, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsakts gewichtige Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2006 I B 145/05, BFHE 213, 29, BStBl II 2006, 546, m.w.N.). - BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86
Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige …
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - IX 176/08
Erklärt das FA die Steuerfestsetzung für vorläufig, weil es die Einkünfteerzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilen kann, so kann es bei der endgültigen Steuerfestsetzung auch die von der tatsächlichen Ungewissheit nicht betroffenen, aber zunächst hingenommenen rechtlichen Fehlbeurteilungen zur Abziehbarkeit von Werbungskosten ändern (grundlegend BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 IV B 174/86, BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234; aus dem Schrifttum vgl. Buciek in Beermann/Gosch, AO § 165 Rz 102, m.w.N.). - BFH, 29.06.2004 - IX R 14/02
Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus BFH, 24.02.2009 - IX 176/08
Die (materielle) Bestandskraft des Steuerbescheides bleibt in diesem Umfang (zunächst) offen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 14/02, BFH/NV 2005, 2, m.w.N.).